Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Seit dem 01.05.2014 - Pflichtdokument beim Verkauf oder Vermietung
Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Wegener Immobilien
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Beim Verbrauchsausweis wird über Heizkostenabrechnungen der Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt. Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude allerdings vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt, ein Bedarfsausweis ausgestellt. Eigentümer von Wohngebäuden, deren Bauantrag ab dem 01.11.1977 gestellt wurde, haben Wahlfreiheit bezüglich des Energieausweises, ebenso Besitzer von Nichtwohngebäuden.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Beim Verbrauchsausweis wird über Heizkostenabrechnungen der Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt. Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude allerdings vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt, ein Bedarfsausweis ausgestellt. Eigentümer von Wohngebäuden, deren Bauantrag ab dem 01.11.1977 gestellt wurde, haben Wahlfreiheit bezüglich des Energieausweises, ebenso Besitzer von Nichtwohngebäuden.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude allerdings vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird, sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt, ein Bedarfsausweis ausgestellt.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Mit der Novellierung der Energiesparverordnung am 1. Mai 2014 wurden die Energieeffizienzklassen I und J abgeschafft. Dafür gibt es nun auch bei Gebäuden eine Klasse A+. Die Einstufungen haben sich wie folgt verändert:
- Energieeffizienzklasse A+ < 30 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse A < 50 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse B < 75 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse C < 100 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse D < 130 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse E < 160 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse F < 200 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse G < 250 kWh/(m2·a)
- Energieeffizienzklasse H > 250 kWh/(m2·a)
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden. Wegener Immobilien regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind. Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten. Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos. Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
Engagiert für Sie und Ihre Immobilie

